In der Schweiz sollen künftig alle Straftaten nach einheitlichen Regeln verfolgt werden. Der Bundesrat hat die Vereinheitlichung der Strafprozessordnung dem Parlament zugestellt. Anstelle von Untersuchungsrichtern sollen landesweit Staatsanwälte die Untersuchungen leiten.
Die neue Kodifikation des Verfahrensrechts ist laut Justizminister Christoph Blocher ein «Jahrhundertvorhaben». Die Vorentwürfe sind mit rund 460 Artikeln sehr detailliert. So soll sichergestellt werden, dass die neuen Regeln möglichst rasch und ohne grosse Auslegungsprobleme angewandt werden können.
Absprachen und aussergerichtliche Vergleiche möglich
Erlauben will der Bundesrat künftig in gewissen Grenzen Absprachen zwischen Beschuldigten und Staatsanwaltschaft über Schuld und Strafe. Auch Täter und Opfer sollen sich ausserhalb der Gerichte über einen Vergleich oder eine Mediation einigen können, wenn sie dies wollen.
Im Kanton Zürich zieht man nach fast drei Jahren eine
positive Bilanz hinsichtlich eines Pilotprojektes, das sich mit der Mediation im Strafrecht befasst.
Wenn es gelingt, eine gütliche Einigung zwischen einer strafrechtlich beschuldigten und einer geschädigten Person herbeizuführen, ist die Strafmediation, wie der Täter-Opfer-Ausgleich auch genannt wird, gelungen. Es findet kein gerichtliches Verfahren statt. Einschränkend ist festzuhalten, dass eine Strafmediation nicht anwendbar ist, wenn es sich um schwerwiegende Straftatbestände handelt, bei deren Vorliegen ein besonderes staatliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Exemplarisch lassen sich die generellen Vorteile einer Mediation aufzeigen:
Die Lösung wird von den Parteien zusammen mit den Mediatoren selbst erarbeitet. Die Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Entscheidend ist primär, dass der erzielte Interessenausgleich dem Massstab der Fairness aus Sicht der Parteien entspricht, also subjektiv gerecht ist. Die Einigung kann in dem von den Betroffenen festgelegten Zeitrahmen gefunden werden. Dementsprechend ist auch der finanzielle Aufwand geringer als bei zeit- und kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzungen. Nach erfolgter Einigung gibt es keine - wie bei einem Gerichtsverfahren oft üblich - Sieger oder Verlierer; es gibt ausschliesslich Gewinner! Es wird deshalb auch künftig möglich sein, sich begegnen zu können.
TA vom 23.12.05 |