Eine Einigung war laut einer Mitteilung der beiden Mediatoren trotz neunmonatigen intensiven Diskussionen nicht möglich. Das Verfahren wird nun vor der Rekurskommission des Volkswirtschaftsdepartementes fortgesetzt. Der Versuch einer Mediation im Streit um die Ursprungbezeichnung von Raclette ist gescheitert.
Die beiden Mediatoren, Roland von Büren, Professor am Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Bern, sowie Jacques Bourgeois, Direktor des Schweizerischen Bauernverbandes, bedauerten, dass eine gütliche Einigung zwischen den Parteien nicht möglich war. Der wichtigste Streitpunkt bestand in der Koexistenz der Bezeichnung «Raclette AOC» mit den bisher existierenden Marken, vor allem mit der Garantiemarke «Raclette Suisse». Das Verfahren vor der Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes (EVD) wird nun fortgesetzt. Die Mediatoren hoffen, dass das Verfahren möglichst bald abgeschlossen werden kann, damit die schweizerische Milchwirtschaft wieder geschlossen gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz, namentlich in der EU, auftreten kann.
Der Konflikt war im Anschluss an das Gesuch des Walliser Milchverbandes zum Schutz von «Raclette AOC» als Ursprungsbezeichnung zwischen den Racletteherstellern in und ausserhalb des Kantons Wallis ausgebrochen. Um den Streit zu lösen, war im April 2005 ein Mediationsverfahren gestartet worden. Ziel war es, im Interesse der schweizerischen Milchwirtschaft die Bezeichnung «Raclette» im Hinblick auf die gegenseitige Öffnung der Grenzen mit der EU ab 2007 für alle Raclettehersteller der Schweiz gegenüber ausländischen Käseherstellern zu schützen. Am Mediationsverfahren waren Vertreter des Kantons Wallis, des Walliser Milchverbandes und Vertreter der wichtigsten Raclettehersteller ausserhalb des Wallis, das heisst, Raclette Suisse, Cremo und Emmi, beteiligt.
Das Bundesamt für Landwirtschaft hatte bereits Ende 2003 entschieden, dass nur noch Käse, der im Wallis aus Walliser Milch und nach speziellem alten Rezept hergestellt wird, als «Raclette» bezeichnet werden darf. Das Bundesamt hatte damals rund 50 Einsprachen abgewiesen, die sich gegen die entsprechende Ursprungsregistrierung gerichtet hatten. Die drei Kantone Bern, Freiburg und Graubünden gelangten darauf erfolglos an die Rekurskommission des EVD und blitzten inzwischen auch beim Bundesgericht ab. Bei der Rekurskommission EVD sind aber weiterhin zahlreiche Beschwerden hängig, über die noch materiell entschieden werden muss. Auch in diesen Fällen ist ein Weiterzug bis ans Bundesgericht möglich.
Von den 14.000 Tonnen Schmelzkäse, die in der Schweiz pro Jahr unter dem Namen «Raclette» in den Verkauf gelangen, stammten rund 13 Prozent aus dem Wallis. Knapp 2.000 Tonnen wurden zudem jedes Jahr importiert, um den Bedarf zu decken.
Basler Zeitung vom 9.1.06 |