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Der «Täter-Opfer-Ausgleich»
Mediation bewährt sich auch im Strafrecht
Im Kanton Zürich zieht man nach fast drei Jahren eine positive Bilanz hinsichtlich eines Pilotprojektes, das sich mit der Mediation im Strafrecht befasst.

Wenn es gelingt, eine gütliche Einigung zwischen einer strafrechtlich beschuldigten und einer geschädigten Person herbeizuführen, ist die Strafmediation, wie der Täter-Opfer-Ausgleich auch genannt wird, gelungen. Es findet kein gerichtliches Verfahren statt. Einschränkend ist festzuhalten, dass eine Strafmediation nicht anwendbar ist, wenn es sich um schwerwiegende Straftatbestände handelt, bei deren Vorliegen ein besonderes staatliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Exemplarisch lassen sich die generellen Vorteile einer Mediation aufzeigen:
Die Lösung wird von den Parteien zusammen mit den Mediatoren selbst erarbeitet. Die Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Entscheidend ist primär, dass der erzielte Interessenausgleich dem Massstab der Fairness aus Sicht der Parteien entspricht, also subjektiv gerecht ist. Die Einigung kann in dem von den Betroffenen festgelegten Zeitrahmen gefunden werden. Dementsprechend ist auch der finanzielle Aufwand geringer als bei zeit- und kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzungen. Nach erfolgter Einigung gibt es keine - wie bei einem Gerichtsverfahren oft üblich - Sieger oder Verlierer; es gibt ausschliesslich Gewinner! Es wird deshalb auch künftig möglich sein, sich begegnen zu können.

NZZ vom 26.7.05
 
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