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Die Mediation ist gescheitert
Ärzte und Apotheker verlassen den Verhandlungstisch
Der Versuch von Ärzte- und Apothekerschaft, in einer Mediation einen Ausweg aus dem Streit um die Medikamentenabgabe zu finden, ist gescheitert. Die beiden Parteien haben die von Mediator Markus Hünig geleiteten Verhandlungen abgebrochen. Dazu ist es dem Vernehmen nach gekommen, weil keinerlei Aussicht auf eine Einigung bestand.

Gestritten wird seit Jahren über die Frage, ob Ärzten in den Städten Zürich und Winterthur die Abgabe von Medikamenten über die reine Notfallversorgung hinaus verboten bleiben soll. Zwar sah die Gesundheitsdirektion nach zwei Volksabstimmungen eine völlige Freigabe vor. Nachdem das Bundesgericht im Frühling die geltende Regelung aber für zulässig erklärt hat, haben jetzt wieder die Apotheker Oberwasser. Damit dürfte nach einer Zeit relativer Ruhe wieder Bewegung in den Streit um die Medikamentenabgabe kommen. Die Ärztegesellschaft zieht aus dem Bundesgerichtsurteil nämlich erwartungsgemäss andere Schlüsse als die Gesundheitsdirektion und die Apotheker. Letztere sahen sich durch das Bundesgerichtsurteil vollumfänglich bestätigt. Gesundheitsdirektorin Verena Diener hatte nach Bekanntwerden des Bundesgerichtsurteils angekündigt, jetzt die geltende Regelung in die laufende Revision des Gesundheitsgesetzes einfliessen zu lassen.

Anders die Ärzteschaft: Ihrer Ansicht nach macht das Urteil den Weg für eine Neuregelung und damit eine Abkehr vom geltenden System frei. Sie hat bereits früher angekündigt, das Referendum gegen das neue Gesundheitsgesetz zu ergreifen, falls darin die geltende Regelung fortgeschrieben würde. Die Ärzte spielen auch mit dem Gedanken, eine Volksinitiative zugunsten einer vollständigen Freigabe der Medikamentenabgabe zu lancieren. Dieses Szenario dürfte durch den Abbruch der Einigungsgespräche in den Vordergrund rücken.

Auf anderer Ebene hat die Gesundheitsdirektion nach dem Bundesgerichtsurteil bereits gehandelt: Sie hat im Juli 76 Ärzten die Abgabe-Bewilligungen entzogen, die sie diesen nur provisorisch erteilt hatte - die meisten Betroffenen haben dagegen Beschwerde eingereicht.

NZZ vom 26.11.05
 
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